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   BayObLG, 09.06.1999 - 1Z BR 53/99   

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BayObLG, 09.06.1999 - 1Z BR 53/99 (https://dejure.org/1999,3904)
BayObLG, Entscheidung vom 09.06.1999 - 1Z BR 53/99 (https://dejure.org/1999,3904)
BayObLG, Entscheidung vom 09. Juni 1999 - 1Z BR 53/99 (https://dejure.org/1999,3904)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Notare Bayern PDF, S. 50

    §§ 133, 2100, 2096 BGB
    Wirkung der Testamentsanfechtung auf frühere Verfügung von Todes wegen

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 133, § 2100, § 2096

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einziehung eines Erbscheins als unrichtig bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen für eine Erteilung; Anfechtung von bindenden wechselbezüglichen letztwilligen Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament nach dem Tod eines Ehegatten; Auslegung eines Testaments bei ...

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Wiederaufleben eines Einzeltestaments des verstorbenen Ehegatten wegen Anfechtung des gemeinschaftlichen Testaments analog §§ 2281, 2079 BGB durch den überlebenden Ehegatten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 131, § 2100, § 2096; KostO § 131, § 30
    Zum Wiederaufleben eines Einzeltestaments bei Anfechtung eines gemeinschaftlichen Testaments

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Wiederaufleben eines Einzeltestaments des verstorbenen Ehegatten wegen Anfechtung des gemeinschaftlichen Testaments analog §§ 2281, 2079 BGB durch den überlebenden Ehegatten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 970
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BayObLG, 15.01.1998 - 1Z BR 117/97

    Abgrenzung von Nacherbfolge und Ersatzerbfolge

    Auszug aus BayObLG, 09.06.1999 - 1Z BR 53/99
    Die Formulierung "nach beider Tod" kann zwar nach ihrem Wortsinn alle Fallkonstellationen des Versterbens der Eheleute umfassen (vgl. BayObLG, FamRZ 1998, 1332, 1333).

    Daß dies dem Willen der Erblasserin entspräche, liegt sowohl nach dem Testamentswortlaut wie auch nach den Umständen und der Lebenserfahrung (vgl. dazu BayObLG, FamRZ 1998, 1332, 1333) fern.

    Da das Landgericht den Erblasserwillen festgestellt hat, mußte es sich mit der Auslegungsregel des § 2102 Abs. 2 BGB nicht auseinandersetzen (BayObLG, FamRZ 1998, 1332, 1333).

  • BayObLG, 05.02.1997 - 1Z BR 180/95

    Erbscheineinziehung bei behaupteter Auslegungsalternative - Auslegung des

    Auszug aus BayObLG, 09.06.1999 - 1Z BR 53/99
    Die weitere Beschwerde des Beteiligten zu 1 ist, da er die ihm erteilte Ausfertigung den Erbscheins noch nicht zurückgegeben hat, mit dem Ziel statthaft, die Anweisung des Landgerichts zur Einziehung des Erbscheins aufzuheben (vgl. BayObLGZ 1997, 59, 62).

    a) Das Landgericht ist zu Recht davon ausgegangen, daß der Erbschein als unrichtig einzuziehen ist (§ 2361 Abs. 1 Satz 1 BGB ), wenn die Voraussetzungen für seine Erteilung nicht (mehr) gegeben sind, d.h. wenn das Nachlaßgericht ihn, hätte es über seine Erteilung gemäß § 2359 BGB zu befinden, nicht mehr erteilen dürfte (vgl. BayObLGZ 1997, 59, 63).

  • BayObLG, 04.12.1986 - BReg. 1 Z 43/86

    Beschwerde gegen die Festsetzung de Geschäftswerts

    Auszug aus BayObLG, 09.06.1999 - 1Z BR 53/99
    Dies ist nach den Grundsätzen, die für die Bemessung von Grundstückswerten im Nachlaßverfahren entwickelt worden sind (vgl. dazu BayObLGZ 1986, 489, 491), nicht zu beanstanden.
  • BGH, 04.07.1962 - V ZR 206/60

    Feststellungsklage des Vermächtnisnehmers

    Auszug aus BayObLG, 09.06.1999 - 1Z BR 53/99
    Nach dem Tod der Erblasserin stand dem Beteiligten zu 1 als dem länger lebenden Ehegatten in entsprechender Anwendung der Bestimmungen über den Erbvertrag (§§ 2281 bis 2285 BGB ) das Recht zu, seine ihn bindenden wechselbezüglichen letztwilligen Verfügungen in dem gemeinschaftlichen Testament vom 15.7.1994 unter den Voraussetzungen der §§ 2078, 2079 BGB anzufechten (BGHZ 37, 331, 333; Palandt/Edenhofer, BGB , 58. Aufl., § 2271 Rdn. 27), da er erneut geheiratet hatte und damit durch die Verfügungen ein nachträglich entstandener Pflichteilsberechtigter übergangen war (§ 2079 Satz 1 BGB ; BGH, FamRZ 1970, 79, 80).
  • BGH, 03.11.1969 - III ZR 52/67

    Anfechtung eines gemeinschaftlichen Testaments - Umfang der die Frist auslösenden

    Auszug aus BayObLG, 09.06.1999 - 1Z BR 53/99
    Nach dem Tod der Erblasserin stand dem Beteiligten zu 1 als dem länger lebenden Ehegatten in entsprechender Anwendung der Bestimmungen über den Erbvertrag (§§ 2281 bis 2285 BGB ) das Recht zu, seine ihn bindenden wechselbezüglichen letztwilligen Verfügungen in dem gemeinschaftlichen Testament vom 15.7.1994 unter den Voraussetzungen der §§ 2078, 2079 BGB anzufechten (BGHZ 37, 331, 333; Palandt/Edenhofer, BGB , 58. Aufl., § 2271 Rdn. 27), da er erneut geheiratet hatte und damit durch die Verfügungen ein nachträglich entstandener Pflichteilsberechtigter übergangen war (§ 2079 Satz 1 BGB ; BGH, FamRZ 1970, 79, 80).
  • BGH, 05.07.1963 - V ZB 7/63

    Einziehung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses

    Auszug aus BayObLG, 09.06.1999 - 1Z BR 53/99
    Das Landgericht durfte daher im Rahmen des ihm eingeräumten Ermessens zu dem Schluß gelangen, daß von einer persönlichen Anhörung weitere sachdienliche, die Entscheidung beeinflussende Ergebnisse nicht zu erwarten waren, und deshalb von einer solchen Ermittlungsmaßnahme absehen (vgl. BGHZ 40, 54, 57, BayObLGZ 1983, 153, 161 und BayObLG, NJW-RR 1997, 7, 8).
  • BayObLG, 24.06.1983 - BReg. 1 Z 124/82

    Voraussetzungen der Annahme einer Erbschaft

    Auszug aus BayObLG, 09.06.1999 - 1Z BR 53/99
    Das Landgericht durfte daher im Rahmen des ihm eingeräumten Ermessens zu dem Schluß gelangen, daß von einer persönlichen Anhörung weitere sachdienliche, die Entscheidung beeinflussende Ergebnisse nicht zu erwarten waren, und deshalb von einer solchen Ermittlungsmaßnahme absehen (vgl. BGHZ 40, 54, 57, BayObLGZ 1983, 153, 161 und BayObLG, NJW-RR 1997, 7, 8).
  • BayObLG, 22.07.1996 - 1Z BR 76/96

    Auslegung eines Ehegattenerbvertrags nach Scheidung der Ehe

    Auszug aus BayObLG, 09.06.1999 - 1Z BR 53/99
    Das Landgericht durfte daher im Rahmen des ihm eingeräumten Ermessens zu dem Schluß gelangen, daß von einer persönlichen Anhörung weitere sachdienliche, die Entscheidung beeinflussende Ergebnisse nicht zu erwarten waren, und deshalb von einer solchen Ermittlungsmaßnahme absehen (vgl. BGHZ 40, 54, 57, BayObLGZ 1983, 153, 161 und BayObLG, NJW-RR 1997, 7, 8).
  • BayObLG, 22.04.1996 - 1Z BR 97/95

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus BayObLG, 09.06.1999 - 1Z BR 53/99
    Für die Höhe dieses Prozentsatzes kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an, insbesondere auf den Wert der Nachlaßbestandteile, die der Verfügungsbeschränkung unterliegen sollen, und die voraussichtliche Dauer der Vorerbschaft (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. nur BayObLG, Rpfleger 1983, 12 LS und Senatsbeschluß vom 22.4.1996 - 1Z BR 97/95).
  • BayObLG, 10.03.1993 - 1Z BR 3/93

    Beschwerdeberechtigung hinsichtlich der Heraufsetzung des Geschäftswertes für ein

    Auszug aus BayObLG, 09.06.1999 - 1Z BR 53/99
    Für den Geschäftswert eines Beschwerdeverfahrens ist mangels besonderer Umstände in erster Linie das wirtschaftliche Interesse maßgebend, das der Beschwerdeführer verfolgt, d.h. sein Interesse am Erfolg der Rechtsmittels (vgl. BayObLGZ 1993, 115, 117).
  • BayObLG, 29.06.1994 - 1Z BR 125/93

    Zulässigkeit der Beschwerde in Erbscheins-Einziehungsverfahren; Umfang der

  • BayObLG, 24.01.1990 - BReg. 1a Z 25/89

    Auslegung des Wortlautes eines Testamentes; Ermittlung des Erblasserwillens auf

  • OLG Brandenburg, 14.01.2003 - 10 UF 302/01

    Darlegungs- und Beweislast im Verfahren zur Abänderung eines Titels betreffend

    Erfasst werden u.a. vollstreckbare Urkunden im Sinne von § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO, zu denen auch Jugendamtsurkunden gehören (vgl. BGH, FamRZ 1984, 997, OLG Köln, FamRZ 2000, 905; OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, 970).
  • OLG München, 24.07.2017 - 31 Wx 335/16

    Wirkung der Anfechtung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der vom Beschwerdeführer zitierten Entscheidung des BayObLG vom 9.6.1999 (MittBayNot 2000, 119).
  • OLG Hamm, 27.04.2010 - 15 Wx 234/09

    Auslegung eines Testaments bei Anordnung von Vor- und Nacherbschaft

    Das Beschwerdeinteresse ist in einem solchen Fall lediglich mit einem Bruchteil des Nachlasses zu bewerten, auf den sich die Beschränkungen durch die Nacherbfolge bezieht (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 970).
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